Hygienekonzept im Detail (Stand 12.05.2022)

1.1 Reinigung der Flächen, Gegenstände und Fußböden
Eine gründliche und regelmäßige Reinigung der Fußböden sowie häufig genutzter Flächen und Gegenstände ist wesentlich für einen guten Hygienestatus im Veranstaltungsraum. Das Auslegen von Schmutzmatten im Eingangsbereich kann den Eintrag von Schmutz in das Gebäude reduzieren. Fußböden (glatte Oberflächen, aber auch textile Bodenbeläge) müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Teppichböden sind vor und nach Veranstaltungen mit einem Staubsauger gründlich abzusaugen. Alle Nutzungsgegenstände und Flächen sind regelmäßig zu desinfizieren.

1.2 Handreinigung
Für die Handreinigung befindet sich im Besuchereingangsbereich, sowie auf den Toiletten und in der Garderobe Desinfektionsmittel für Gäste und Personal. Des Weiteren sind Waschmöglichkeiten mit fließendem Wasser und Seife in den Toiletten und der Garderobe vorhanden. Durchführung: Die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion hat sorgfältig zu erfolgen unter Einbeziehung aller Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen. Bitte die Menge des Desinfektionsmittels, 3-5 ml, und Einwirkungszeit pro Händedesinfektion nach Herstellerangaben beachten. Für Händedesinfektionsmittel sollten Spender vorhanden sein.

1.3 Kassenbereich
Der Kassenbereich ist durch Plexiglas von den Besuchern abgetrennt.

1.4 Technikbereich
Der Technikbereich ist durch Plexiglas von den Besuchern abgetrennt.

1.5 Garderobenbereich
Der Garderobenbereich für Künstler und Ensemble ist abseits der Laufwege der Gäste. Er besitzt eine eigene Toilette, sowie ein Waschbecken mit fließendem Wasser und einem Handdesinfektionsspender. Die Flächen sollten vor Veranstaltungen und Proben desinfiziert werden. Auf eine Reinigung des Teppichbodens muss geachtet werden.

1.6 Sitzplätze
Die Zuschauersitzplätze sind via Saalplan genau definiert und pro Besuchergruppe festgelegt, sodass eine Rückverfolgbarkeit möglich ist. Die Stühle müssen vor und nach einer Veranstaltung mit geeigneten Mitteln desinfiziert werden. Des Weiteren sind Stühle zu sperren, um wenig Kontakt zu anderen Menschen zu gewährleisten. Die gängige Praxis, in der Mitglieder ohne Karte kostengünstige Stehplätze erhalten, obliegt der Freigabe der Abendspielleitung.
Die Anzahl der Zuschauersitzplätze ist auf die jeweils geltende Corona-Schutzverordnung angepasst. Zwischen einzelnen Besuchern / Besuchergruppen können Sitzplätze gesperrt werden, um Abstände einzuhalten.

1.7 Lufthygiene
Das Theater verfügt ab der Spielzeit 2021 / 2022 über eine moderne, den aktuellen Anforderungen entsprechende Lüftungsanlage. Die Mitarbeiter des Theaters sorgen vor, während und nach den Veranstaltungen mit Hilfe der Lüftungsanlage für ausreichende Belüftung.

1.8 Hinweise  
Die Theaterspezifischen Verhaltensregeln sind gut sichtbar im Theater anzubringen

1.9 Nutzungsspezifische Hygieneregeln im Scaramouche

1.9.1 Öffentliche Veranstaltungen der Katastrophen Kultur e.V.

  • Zugang nur mit gültigem 3G Nachweis, dies wird an der Abendkasse Stichprobenartig mittels CovPassCheck App kontrolliert.
  • Nach vorheriger Ankündigung der Produktionsleitung, des Paten oder des Veranstalters und Bestätigung durch den Vorstand kann im Theater eine Maskenpflicht (OP-Maske & FFP2 Maske) nach Hausrecht eingeführt werden. Dies gilt nur für die jeweilige Veranstaltung. Ansonsten gilt die Empfehlung eine FFP2 oder OP-Maske im Theater zu tragen.

1.9.2 Treffen der Mitglieder der Katastrophen Kultur e.V.

  • Zugang nur mit gültigem 3G Nachweis, dies wird Stichprobenartig mittels CovPassCheck App durch den Versammlungsleiter kontrolliert.
  • Nach vorheriger Ankündigung des Veranstalters und Bestätigung durch den Vorstand kann im Theater eine Maskenpflicht (OP-Maske & FFP2 Maske) nach Hausrecht eingeführt werden. Dies gilt nur für die jeweilige Veranstaltung.
  • Ansonsten gilt die Empfehlung eine FFP2 oder OP-Maske im Theater zu tragen.

1.9.3 Sonstige & private Treffen

  • Es gilt die allgemein gültige Corona Schutzverordnung des Landes NRW. Verschärfungen können durch den Versammlungsleiter nach Absprache mit dem Vorstand der Katastrophen Kultur e.V. durch die Hausordnung eingeführt werden.

2.1 Ausstattung
In Sanitärbereichen müssen Oberflächen von Fußböden und Wänden feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. An den Waschplätzen sollte aus hygienischen Gründen Flüssigseife aus Seifenspendern und Einmalhandtuchpapier bereitgestellt werden. Papierabwurfbehälter sind mit einem Beutel zu versehen und regelmäßig zu entleeren. Toilettenbürsten sind regelmäßig auszutauschen. Toilettenpapier, Handtuchpapier und Flüssigseife sind grundsätzlich vorzuhalten. Damentoiletten sind mit Hygieneeimern mit Beutel auszustatten, zu entleeren und regelmäßig innen und außen zu reinigen. Außerdem ist Handdesinfektionsmittel in Wandspendern in den Sanitärbereichen vorhanden.

2.2 Händereinigung
Händewaschen und ggf. Händedesinfektion sind die wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Die hygienische Händedesinfektion bewirkt eine Abtötung von Infektionserregern wie Bakterien oder Viren. Durchführung: Eine ausreichende Menge (3-5 ml) des Desinfektionsmittels in die trockenen Hände geben und einreiben. Dabei Handgelenke, Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelpfalz berücksichtigen und die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit beachten. Während der Einwirkzeit müssen die Hände von der Desinfektionslösung feuchtgehalten werden. Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen, Blut oder Ähnlichem ist das Tragen von Einmalhandschuhen zu empfehlen. Anleitungen zum korrekten Händewaschen und -desinfizieren finden sich bei den Waschgelegenheiten.

2.3 Flächenreinigung
Toilettensitze, Urinale, Armaturen, Waschbecken, Fußböden und Türklinken sind regelmäßig beziehungsweise nach Bedarf feucht zu reinigen. Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination eine prophylaktische Wisch-Desinfektion mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch (VAH-Liste) erforderlich. Eine effektive Desinfektion wird erreicht, wenn ein geeignetes Desinfektionsmittel in der vorgeschriebenen Konzentration und unter Beachtung der Einwirkzeit angewendet wird. Hierzu müssen die Herstellerangaben des Desinfektionsmittels beachtet werden. Bei der Desinfektion ist geeignete Schutzkleidung, wie Arbeitsgummihandschuhe und/oder Schürze, zu tragen.

3.1 Allgemeine Anforderungen
Vor jeder Thekenschicht sind die Hände des Thekenpersonals gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Auf Lebensmittel und offene Getränke darf nicht gehustet oder genießt werden. Es dürfen nur saubere Geschirr und Besteckteile benutzt werden. Die benutzten Geschirr- und Besteckteile müssen nach jeder Mahlzeit mit geeignetem Spülmittel gereinigt werden. Die dafür genutzten Geschirrtücher und Lappen sind regelmäßig zu waschen und zu wechseln. Die Abfallentsorgung in Küchenbereichen ist so vorzunehmen, dass eine Belästigung durch Gerüche, Insekten oder Schädlinge vermieden wird. Daher sollten Abfälle in gut verschließbaren Behältern aufbewahrt werden, diese sind nach einer Veranstaltung entleert und gereinigt werden. Personen, die an einer Infektionskrankheit im Sinne § 42 IfSG, an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden.

3.2 Bargeldloses Bezahlen
Um möglichst wenig Kontakt mit den Gästen zu haben, wird die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens angeboten. So werden Personal und Besucher geschützt.

3.3 Händedesinfektion
Eine Händedesinfektion mit Mitteln der Liste des VAH für die in der Küche beschäftigten Personen ist in folgenden Fällen erforderlich: bei Arbeitsbeginn, nach Husten, Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuchs, nach Pausen, nach dem Toilettenbesuch, nach Schmutzarbeiten. Durchführung: Die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion hat sorgfältig zu erfolgen unter Einbeziehung aller Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen. Bitte die Menge des Desinfektionsmittels, 3-5 ml, und Einwirkungszeit pro Händedesinfektion nach Herstellerangaben beachten. Für Händedesinfektionsmittel sollten Spender vorhanden sein.

3.4 Flächenreinigung und -desinfektion
Die Fußböden im Thekenbereich sind vor und nach Veranstaltungen zu reinigen. Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzuspülen. Eine Flächendesinfektion ist erforderlich nach Arbeitsende auf den Oberflächen. Für eine Flächendesinfektion in Küchenbereichen dürfen nur Mittel aus der Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) verwendet werden. Durchführung: Das Flächendesinfektionsmittel wird gebrauchsfertig geliefert oder ist vor der Verwendung mittels geeigneter Dosierhilfe (Messbecher) als Gebrauchsverdünnung anzusetzen. Die Flächendesinfektion wird als Wischdesinfektion durchgeführt. Bei allen routinemäßigen Desinfektionsarbeiten kann eine Fläche wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist. Bei Desinfektionsmaßnahmen im Lebensmittelbereich muss die angegebene Einwirkzeit vor Wiederbenutzung der Fläche abgewartet werden.

3.5 Lebensmittelhygiene
Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall von Schädlingen (zum Beispiel Mehlwürmern) vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgerecht zu verpacken (zum Beispiel Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchs- / Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen: Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren. Regelmäßige Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten Fingerfood (Salzstangen, usw.) und offene Lebensmittel (z. B. Zuckerwürfel) sind in der Coronazeit nicht herauszugeben.

3.6 Tierische Schädlinge
Der Thekenbereich ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren und dies zu dokumentieren. Bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma zu veranlassen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt bei Schädlingsbefall ist zu empfehlen. Lebensmittelabfälle müssen zum Schutz vor Ungeziefer in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten.

DVG Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft
Geschäftsstelle
Friedrichstr. 17
35392 Gießen
Tel.: 0641 24466, Fax: 0641 25375
www.dvg.net(Abruf: 02.04.2015)

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.
Josef-Wirmer-Str. 1-3
53058 Bonn
Tel.: 0228 9188-5
Fax: 0228 9188-990
E-Mail: info@dvgw.de

IfSG Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist.
LMHV Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist.